G) Messengerdienste nach dvpmg als mehrwert für versicherte?!

Hintergrund

Die Digitalisierung des Gesundheitssystems wird auf regulatorischer Seite mit dem nun dritten Gesetz aus dem Hause Jens Spahn vorangetrieben: Dem Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz, kurz DVPMG. Dieses Gesetz sieht vor, Messengerdienste ohne nähere Zweckbestimmung sowohl in Richtung der Leistungserbringer als auch Richtung der gesetzlichen Krankenkassen einzusetzen: Konkret wird dabei die Idee formuliert, dass beispielsweise "Fallkonferenzen" zwischen Haus- und Fachärzten, aber auch Pflegekräften möglich sein sollen. Doch sind solche "Konferenzschaltungen" auch unter Beteiligung der Krankenkassen denkbar? Und welche Rolle könnte die GKV in einer solchen Konstellation einnehmen- mit welchen konkreten Mehrwerten für ihre Versicherten?

 

Herausforderung

Messengerdienste sind längst in der breiten Masse, aber auch in Fachkreisen angekommen. Mit dem Slogan "Wir sind das WhatsApp für XYZ" werben zahlreiche Anbieter- auch im Gesundheitswesen.

 

Zugleich sind die Anforderungen und Standards bezüglich Interoperabilität, Datenschutz und Informationssicherheit eines Messengerdienstes im Rahmen des DVPMG um einiges komplexer. Die Umsetzung wird folglich mit hohen externen Entwicklungskosten und internen Ressourcenaufwänden verbunden sein.

 

Da der Kostendruck in der GKV steigt, sollen sich derartige Investitionen in entsprechende Messengerdienste lohnen und einen spürbaren Mehrwert für die Versicherten herbeiführen.

Fragestellung

Wie kann eine gesetzliche Krankenkasse ihren Versicherten einen echten und messbaren Mehrwert durch Messengerdienste liefern?

Welche Anpassungen an der Organisation (Prozesse, etc.) sind vorzunehmen, damit der Messengerdienst nicht einfach nur ein weiterer Kanal im bereits üppigen, digitalen Kommunikationsarsenal einer Krankenkasse ist?