A) Die Digitale Versichertenbescheinigung für Studierende

Hintergrund

Mit dem MDK-Reformgesetz werden die Weichen gestellt für ein elektronisches Studenten-Meldeverfahren zwischen Krankenkassen und Hochschulen. Parallel mit der Umsetzung eines ganzheitlichen elektronischen Meldeverfahrens wird auch die Versichertenbescheinigung der Krankenkassen (als Papier) abgeschafft. Diese muss bislang durch den Studenten der Hochschule für die Einschreibung vorgelegt werden. Künftig meldet die Krankenkasse auf Anforderung des Studieninteressierten der Hochschule den Versicherungsstatus elektronisch. Damit entfällt die Pflicht, der Hochschule eine Versichertenbescheinigung zuzuschicken. Die Umsetzung ist zum 01.04.2020 vorgesehen. Das Ergebnis des Meldeverfahrens aus der maschinellen Verarbeitung (Dunkelverarbeitung von z.B. Immatrikulation oder Exmatrikulation des Studenten) kann dem Studenten digital zur Verfügung gestellt werden.

Herausforderung

Die Mehrheit der Studenten hat sich mit dem Thema Krankenkasse noch nie auseinandergesetzt. Auch bürokratischer Papierkram ist für sie Neuland. Der Umgang mit digitalen Self-Services hingegen ist gelernt – mehr noch, solche Wege werden für die Erledigung von Anliegen vorausgesetzt.

 

Vor diesem Hintergrund ergibt sich ein weites Feld an Herausforderungen rund um die digitale Versichertenbescheinigung für Studenten:

 

Der Student muss sich zunächst bei der Krankenkasse melden, um die Weitergabe der Versichertenbescheinigung zu beantragen – welche Wege bieten wir an, ist es ein einfacher Klick in der Online-Geschäftsstelle? Braucht der Student weitere Infos rund um die studentische Krankenversicherung? Wie stehen Studierende zur Datenübermittlung und müssen sie rund um das Thema Datenschutz und Datensicherheit abgeholt werden? Wie soll der Student nach erfolgter Weitergabe der Daten informiert werden?

 

Kann dieser Verwaltungsakt Anknüpfungspunkt für weitere Dienstleistungen sein, braucht er bspw. die Versichertenbescheinigung noch für weitere Vorgänge rund um den Studienbeginn? Oder für Ereignisse während oder zum Ende des Studiums (z.B. Versichertenbescheinigung als Mitgliedsbescheinigung für eine evtl. Aushilfsbeschäftigung)?

 

Kann nach erfolgter Rückmeldung durch die Hochschule an die SBK die Bestätigung über die Immatrikulation digital weiter genutzt werden? Wie ist dies vorstellbar und in welchen Lebenssituationen kann dies nötig sein?

Fragestellung

Kurz zusammengefasst lautet die Fragestellung: Welche kreativen digitalen Möglichkeiten gibt es für die kundenorientierte und adressatengerechte Kommunikation der Versichertenbescheinigung gegenüber dem Studenten (entweder zur Information oder zur Weiterverwendung in seiner aktuellen Lebenssituation)? Bitte präsentiert die Ergebnisse im Rahmen eines interaktiven Prototyps.